EU-Norm: Kinderwagen dürfen nicht auf Rolltreppen
22.01.2010 – Den meisten Fahrgästen dürften die neuen Hinweisschilder – sogenannte Piktogramme – an den Rolltreppen der U-Bahn-Haltestellen bereits aufgefallen sein. Ein durchgestrichener Kinderwagen, der anzeigt: Kinderwagen dürfen hier nicht hinauf.
Um Unfällen vorzubeugen und zum Schutz der Kinder hat die EU die Norm EN 115 zur „Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen“ zum Jahreswechsel geändert. Die Sicherheitsrichtlinie sieht vor, dass Kinderwagen nicht mehr auf Rolltreppen dürfen und Betreiber von Rolltreppen dies deutlich kennzeichnen müssen. Zwar gilt das zunächst nur für ab dem 1. Januar dieses Jahres zugelassene Rolltreppen. Um Unklarheiten zu vermeiden, weist die HOCHBAHN jedoch an ihren 189 Rolltreppen auf das Verbot hin, das nun in allen EU-Staaten besteht. Die Richtlinie ist jedoch kein Gesetz: Wer trotzdem mit einem Kinderwagen Rolltreppe fährt, muss nicht mit einem Bußgeld rechnen, haftet aber für Unfälle selbst.