Die Standardisierte Bewertung ist ein bundesweit einheitliches, standardisiertes Verfahren, das in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) durchgeführt wurde und Nutzen und Kosten einer Maßnahme miteinander in Beziehung setzt. Darin spiegeln sich Investitionskosten wider, die zur verkehrlich-betrieblichen Umsetzung des Vorhabens zwingend erforderlich sind und damit durch den Bund gefördert werden können. In die Nutzenermittlung fließen beispielsweise Faktoren wie Verkehrsnachfrage und Reisezeitgewinne, eingesparte Pkw-Betriebskosten und CO2-Emissionen sowie Energie- und vermiedene Unfallkosten ein.
Die U4-Verlängerung auf die Horner Geest trägt zum Ausbau einer attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Infrastruktur bei. Sie wird die Fahrgastzahlen im HVV um rund 6.000 je Werktag erhöhen. Das entspricht einer Steigerung der ÖPNV-Verkehrsleistung von etwa 70.000 Personenkilometer pro Werktag. Gleichzeitig sinken die Pkw-Fahrten deutlich um rund 52.000 Personenkilometer werktäglich. Dadurch werden jährlich knapp 2.000 Tonnen CO2 eingespart.
Jens-Günter Lang, Technikvorstand der HOCHBAHN: “Das Projekt läuft bislang sehr erfolgreich. Nach jetzigem Stand planen wir den Start der eigentlichen Bauarbeiten noch für dieses Jahr. 2027 wird die U4 dann bis auf die Horner Geest fahren.“
Die U4-Verlängerung auf die Horner Geest ist ein Projekt im Rahmen des hamburgweiten Netzausbaus. Für die rund 2,6 km lange Strecke werden zwei neue Haltestellen „Stoltenstraße“ und „Horner Geest“ gebaut.