Die HOCHBAHN hat aufgrund erster Planungen und Machbarkeitsstudien mögliche HaItestellen ermittelt. Die Auswahl der Haltestellen ist natürlich mit der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG), dem Landes-Seniorenbeirat (LSB), dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und der Freien und Hansestadt Hamburg abgestimmt.
Die Haltestellen erhalten jeweils eine Bahnsteigteilerhöhung und werden mit Aufzügen und einem Orientierungssystem für sehbehinderte Menschen ausgestattet. Diese Maßnahmen gelten als Anforderung für die Barrierefreiheit von Haltestellen.
Die notwendigen Gleisbauarbeiten sowie die Arbeiten auf den Bahnsteigen (insbesondere an den Bahnsteigkanten) lassen sich nur während einer Sperrung realisieren. Durch die Sperrungen lässt sich zudem die Dauer der Bauarbeiten minimieren, da Synergieeffekte genutzt werden können.
Die HOCHBAHN empfiehlt mobilitätseingeschränkten Fahrgästen die Nutzung des Ersatzverkehrs mit Bussen. Dort kommen ausschließlich moderne Niederflurbusse zum Einsatz.
Eine Betroffenheit von Anwohnerinnen und Anwohnern kann bei Baumaßnahmen nie völlig ausgeschlossen werden. Die Beeinträchtigungen werden aber so gering wie möglich gehalten und die Baumaßnahmen rechtzeitig angekündigt.
Während der Baumaßnahmen wird es lokal im Umfeld der Haltestelle zu einzelnen temporären Absperrungen oder Änderungen in der Verkehrsführung im öffentlichen Raum kommen. Die Beeinträchtigungen werden aber so gering wie möglich gehalten und natürlich rechtzeitig angekündigt.
Ja, das ist mangels nicht verfügbarer anderer Flächen nicht auszuschließen. Sollten öffentliche Parkplätze im Rahmen der Baustelleneinrichtung rund um die Haltestellen wegfallen, so wird dieses rechtzeitig vorher durch die Aufstellung von Verkehrsschildern und der Verteilung von Anwohnerinnen- und Anwohnerinformationen angekündigt.