
Neubau von Aufzügen
Geplant, genehmigt, geliftet!
Wie werden eigentlich Aufzüge in eine Haltestelle eingebaut?

HOCHBAHN-Architekt Markus Uthmann begleitet mit seinen Kolleginnen und Kollegen den barrierefreien Haltestellenausbau und ist somit echter „Lifting-Experte“. Er weiß: ohne sorgfältige Planung kein Aufzug. Dabei geht es stufenweise zum stufenlosen Fahrgastkomfort.
„Die erste Aufgabe der Planerinnen und Planer ist die Standortklärung“, so der Diplom-Ingenieur. „Unser Augenmerk liegt vor allem darauf, eine geeignete Verbindung zwischen Bahnsteig- und Straßenebene zu finden“, erklärt er weiter. Während es dabei an manchen Haltestellen hoch hinaus geht wie z. B. im Fall Kellinghusenstraße, ist an anderen eine Lösung mit „Tiefgang“ gefragt.
„Wenn ein geeigneter Standort gefunden ist, sind die technisch-konstruktiven Rahmenbedingungen zu klären. Gibt es z. B. Kabeltrassen oder sonstige Einschränkungen? Nicht zu vergessen ist natürlich auch der Aspekt, dass wir es mit Bausubstanz zu tun haben, die zum Teil über 100 Jahre alt ist“, betont Markus Uthmann.
Nicht zuletzt ist bei allen „Lifting-Plänen“ schließlich auch das Umfeld zu berücksichtigen. Wie soll der Aufzug an das Haltestellengebäude angepasst oder darin integriert werden? Gibt es Denkmalschutzauflagen? „Erst, wenn all diese Punkte geklärt sind, beginnt das Genehmigungsverfahren für den Bau des Aufzugs“, erläutert der Architekt. „Damit einher geht ein umfangreicher und oft langwieriger Abstimmungsprozess mit sämtlichen Trägern öffentlicher Belange – von Bezirksämtern über Versorgungseinrichtungen bis hin zu privat Betroffenen. Dabei ist es uns sehr wichtig, die Leute ,mitzunehmen‘, ihre Interessen zu berücksichtigen und ihnen unsere Planungen transparent zu machen“, betont Markus Uthmann.