Navigieren in Hochbahn

Hauptnavigation

Teilnahmebedingungen für die Verlosungsaktion zum „Reeperbahn Festival“ im Fahrgastfernsehen der Hamburger Hochbahn AG


Die Hamburger Hochbahn AG, Steinstraße 20, 20095 Hamburg (HOCHBAHN), führt in ihrem U-Bahn-Fahrgastfernsehen vom 05.09.2022 bis zum 12.09.2022 (23.59 Uhr) eine Verlosung durch. Verlost werden 3x2 Tickets für das Reeperbahn Festival vom 21. bis 24.09. 2022 in Hamburg. Mit der Teilnahme an der Verlosung akzeptiert der oder die Teilnehmende die nachstehenden Teilnahmebedingungen: 

§ 1 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an der Verlosung sind alle natürlichen Personen, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter*innen der HOCHBAHN, Mitarbeiter*innen von Tochterunternehmen der HOCHBAHN und an der Entwicklung und Durchführung der Verlosung beteiligter Unternehmen sowie deren Familienangehörige sind nicht zur Teilnahme berechtigt.

Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt.

Die HOCHBAHN behält sich vor, Teilnehmende von der Teilnahme an der Verlosung bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen auszuschließen. Ausgeschlossen werden insbesondere Teilnehmende, die sich unredlicher bzw. unerlaubter Hilfsmittel bedienen, die unwahre Angaben zu ihrer Person machen oder sich durch Manipulation Vorteile verschaffen bzw. zu verschaffen versuchen. In diesen Fällen behält sich die HOCHBAHN vor, Ausschlüsse von der Verlosung des Gewinns auch nachträglich auszusprechen, den Gewinn nachträglich abzusprechen und diesen zurückzufordern.

§ 2 Teilnahme, Anmeldeschluss

(1) Unter allen Teilnehmenden, die bis zum Gewinnspielende gemäß den Teilnahmebedingungen ordnungsgemäß teilgenommen haben, wird der oben genannte Gewinn verlost.

(2) Teilnahmeberechtigte nehmen am Gewinnspiel teil, indem sie eine E-Mail mit dem Betreff „RBF“ unter Angabe ihrer Adresse im genannten Zeitraum an gewinnspiel@hochbahn.de senden.

(3) Durch die Teilnahme entsteht kein Anspruch auf einen Gewinn.

§ 3 Gewinnermittlung, Gewinne, Benachrichtigung

(1) Im Rahmen der Aktion wird es 3 Gewinner*innen geben:

Die Gewinner*innen werden unter allen berechtigt Teilnehmenden ausgelost. Die Gewinner*innen werden per E-Mail über ihren Gewinn informiert. Die HOCHBAHN haftet nicht für den ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zugang der Gewinnbenachrichtigung und des Gewinns.

(2) Eine Barauszahlung, ein Tausch oder eine Übertragung des Gewinns auf eine andere Person ist ausgeschlossen.

§ 4 Vorzeitige Beendigung

Die HOCHBAHN behält sich vor, die Verlosung jederzeit ohne gesonderte Ankündigung oder Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- oder Software) nicht gewährleistet ist.

§ 5 Haftung

Eine Haftung der HOCHBAHN ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.