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Visualisierung eines künftigen DT6-Zugs, der auf der Linie U3 vor der Hamburger Elbphilharmonie fährt.

Presse & Medien

Keine E-Scooter in U-Bahnen

Vorsichtsmaßnahme zur Sicherheit der Fahrgäste

Ab dem 24. August 2023 dürfen keine E-Scooter („Tretroller“ mit E-Antrieb) mehr in der Hamburger U-Bahn mitgenommen werden. Mit dieser Entscheidung reagiert die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) auf international dokumentierte Fälle, in denen es zu Bränden von Akkus an E-Scootern mit starker Rauchentwicklung gekommen ist. Zur Bewertung dieser Einzelereignisse hatte die HOCHBAHN ein Gutachten bei der STUVA (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen) in Auftrag gegeben.


Das Ergebnis für die HOCHBAHN: Unter den spezifischen Bedingungen des Hamburger U-Bahn-Systems mit seinen vielen Tunnelstrecken, relativ engen

U-Bahn-Fahrzeugen und den abgegrenzten Waggons (DT4) ist das Risiko zu hoch, dass Fahrgäste durch eine mögliche Rauchentwicklung gesundheitliche Schäden davontragen. Bis es eindeutige Sicherheitsstandsstands gibt, ist die Mitnahme von E-Scootern deshalb untersagt. Die Fahrgäste werden unter anderem durch Piktogramme an den Haltestellenzugängen über diese neue Regelung informiert.


Hintergrund: Unter anderem in Barcelona und London wurden Fälle beobachtet und dokumentiert, in denen sich E-Scooter selbst entzündeten. Die Folge war eine enorme Rauchentwicklung und die Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe. Sowohl Barcelona als auch London haben mittlerweile die Mitnahme von E-Scootern verboten.


Nach Informationen der HOCHBAHN arbeiten die zuständigen Stellen gemeinsam mit den Herstellern derzeit an einer entsprechenden DIN-Norm. Wann diese Regelung in Kraft tritt, ist nicht bekannt. Pedelecs und

E-Rollstühle verfügen bereits über entsprechende Sicherheitsstands und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die Aufsitz-Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden.


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