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Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Geschäftspartner der HOCHBAHN


Präambel

Die HOCHBAHN unterstreicht mit der Mission „Wir organisieren die nachhaltige Mobilität in der Smart City Hamburg“ die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit als strategischen Orientierungsrahmen sowie ihr Selbstverständnis, für ihre Kunden, Mitarbeiter und die Stadt Hamburg Mehrwerte zu schaffen.

Eine faire und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Lieferanten ist für die HOCHBAHN grundlegend für jede Geschäftsbeziehung. Dabei erwarten wir von unseren Dienstleistern und Lieferanten, dass sie ebenso Verantwortung übernehmen, wie wir selbst.

Die Basis hierfür bilden die nachfolgenden Nachhaltigkeitsstandards, die Anforderungen an Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz, Geschäftsethik und Compliance definieren. Diese sind weltweit gültig und richten sich sowohl an Lieferanten als auch Dienstleister.

Bezugsrahmen sind zunächst die Ziele und Werte des „United Nations Global Compact“, denen sich die HOCHBAHN im Jahr 2017 verpflichtet hat und die integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie HOCHBAHN#2030 und unserer Geschäftsprozesse sind. Weitere Bezugsrahmen sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Darüber hinaus erwartet die HOCHBAHN von ihren Lieferanten und Dienstleistern, alle jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen zu beachten und Vorkehrungen zur Vermeidung von sozialen und ökologischen Schäden aus eigener Initiative zu ergreifen.

Unsere direkten Lieferanten und Dienstleister verpflichten sich mit der Bestellung und der Auftragsannahme, die vorliegenden Nachhaltigkeitsstandards einzuhalten. Zudem sind sie angehalten, auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstandards innerhalb ihrer Lieferkette hinzuwirken. Soweit die HOCHBAHN im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe des Auftrages - beispielsweise bei regionalen und produktspezifischen Risiken - Detailinformationen zu Umwelt- und Sozialstandards abgefragt hat, ist sie berechtigt, deren Einhaltung zu überprüfen. Näheres hierzu wird in dem jeweils vergebenen Vertrag geregelt.


I. Menschenrechte

1. Lieferanten und Dienstleister unterstützen und achten den Schutz der internationalen Menschenrechte. Sie verletzten die Rechte anderer Menschen nicht.

2. Lieferanten und Dienstleister stellen sicher, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.


II. Arbeitsnormen

3. Lieferanten und Dienstleister wahren die in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards, die sich aus den nachfolgenden Übereinkommen der ILO ergeben:

a. dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit,

b. dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes,

c. dem Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen,

d. dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit,

e. dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit,

f. dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf,

g. dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und

h. dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.


4. Lieferanten und Dienstleister halten sich an die nach dem jeweiligen nationalen Recht geltende maximale Arbeitszeit.

5. Lieferanten und Dienstleister beachten die nach dem jeweiligen nationalen Recht geltenden garantierten Mindestentgelte und Sozialleistungen.

6. Lieferanten und Dienstleister fördern die volle und wirksame Teilhabe und Chancengleichheit von Mitarbeitern bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen ungehindert ihrer Abstammung, Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung, politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung, Geschlecht und sexueller Orientierung, Alter, Behinderung oder Krankheit.

7. Lieferanten und Dienstleister gewährleisten sichere und gesundheitsunschädliche Arbeitsumgebungen für ihre Mitarbeiter.


III. Umweltschutz

8. Lieferanten und Dienstleister fördern die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien und entwickeln Strategien, um ihren Energie- und Wasserverbrauch zu senken und Emissionen zu reduzieren.

9. Lieferanten und Dienstleister verfolgen eine vorausschauende Strategie, indem sie schädliche Auswirkungen ihrer Tätigkeit bei Erstellung, Lieferung, Nutzung und Entsorgung ihrer Produkte oder Leistungen auf die Umwelt vermeiden.

10. Lieferanten und Dienstleister verringern das Abfallaufkommen durch Vermeidung und Verminderung sowie Wieder- und Weiterverwertung.

11. Lieferanten und Dienstleister ergreifen Initiativen, um Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu fördern. IV. Geschäftsethik und Compliance

12. Lieferanten und Dienstleister achten und fördern den fairen Wettbewerb.

13. Lieferanten und Dienstleister treten gegen alle Arten der Korruption, insbesondere auch Erpressung und Bestechung ein.

14. Lieferanten und Dienstleister halten sämtliche nichtöffentliche Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim.

15. Lieferanten und Dienstleister etablieren Prozesse, die es ermöglichen, Bedenken anonym und vertraulich und ohne Vergeltungsmaßnahmen zu äußern.

16. Lieferanten und Dienstleister beachten alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten.

17. Lieferanten und Dienstleister halten alle jeweils geltenden Gesetze für den Import und Export von Waren und Dienstleistungen ein.


Wir danken Ihnen für die kontinuierliche Unterstützung und Ihre Verpflichtung, Ihre Unternehmenstätigkeit an oben genannten Nachhaltigkeitsstandards auszurichten. Die HOCHBAHN setzt auf partnerschaftliches Vorgehen mit seinen Lieferanten und Dienstleistern, um Transparenz und die konsequente Weiterentwicklung von Nachhaltigkeit entlang der Lieferketten zu erreichen. Die Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Geschäftspartner der HOCHBAHN stellen eine Ergänzung aller Rechte oder Verpflichtungen in allen Vereinbarungen dar, die wir mit unseren Lieferanten und Dienstleistern getroffen haben, ersetzen diese jedoch in keiner Weise.