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Visualisierung eines künftigen DT6-Zugs, der auf der Linie U3 vor der Hamburger Elbphilharmonie fährt.

Presse & Medien

U5: Umfassende Prüfung von Baustellenflächen

Nutzung der Außenalster sehr unwahrscheinlich

Im Rahmen der aktuellen Entwurfsplanung für die neue U-Bahn-Linie U5 müssen die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) im Innenstadtbereich festgelegt werden. BE-Flächen werden für den Einsatz der Tunnelbohrmaschine benötigt und temporär als Produktions-, Transport-, Lager- und Abstellflächen von Geräten und Material genutzt. Die BE-Flächen liegen idealerweise nah zu den Baustellen, um kurze Wege sicherzustellen und Baustellenverkehre in der Stadt zu reduzieren.

Aufgrund der aktuellen öffentlichen Diskussion zu potenziellen BE-Flächen im Bereich der Außenalster erläutert die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH das Verfahren und die rechtlichen Anforderungen an die Entscheidung über diese Flächen.

Aufgrund der formalen Anforderungen an ein rechtlich korrektes Planfeststellungsverfahren müssen neben dem Streckenverlauf und den Haltestellen der U5 auch alle potenziell geeigneten Optionen für BE-Flächen in einem umfassenden Prüfungs- und Abwägungsprozess berücksichtigt und abgewogen werden.

Einzelne Standorte ohne Einbeziehung in die Abwägung von vorneherein ohne triftigen Grund auszuschließen, macht den Planfeststellungsbeschluss vor Gericht angreifbar, was im Interesse der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sowie zur Vermeidung von verzögerungsbedingten Kostensteigerungen unbedingt vermieden werden muss.

Für die Suche nach BE-Flächen wird ein größtmöglicher Suchraum herangezogen, um so viele Optionen wie möglich prüfen und abwägen zu können. Für die konkrete Auswahl der BE-Flächen sind einheitliche, transparent nachvollziehbare Kriterien anzuwenden. Hierzu gehören die Auswirkungen auf Verkehr, Umwelt, Freizeit und Wirtschaft sowie die Wiederherstellungsfähigkeit der Flächen nach der Nutzung als BE-Fläche.

Aus diesen Kriterien ergibt sich, dass bereits versiegelte Flächen grundsätzlich bevorzugt werden. Eine Einrichtung von BE-Flächen in der Außenalster ist daher sehr unwahrscheinlich und wird nicht angestrebt. Aus den genannten Gründen ist es jedoch erforderlich, auch diese Flächen in den Prüfungsprozesses einzubeziehen und ihre geringere Geeignetheit gegenüber anderen Optionen rechtssicher zu dokumentieren.


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