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Das HEAT-Fahrzeug unterwegs in der HafenCity

Das Projekt HEAT

Datenschutzhinweise

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Zur Durchführung des Projekts werden an verschiedenen Stellen personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die Sie direkt oder mittelbar identifizierbar machen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Neben der persönlichen Registrierung betrifft dies die eingesetzte Kameratechnik, mit der sowohl Fahrzeugsteuerung als auch Fahrgastsicherheit gewährleistet werden. Hierzu haben die Projektpartner Hamburger Hochbahn AG, IAV und Siemens Mobility in ihrer Funktion als Verantwortliche eine Vereinbarung zur gemeinsamen Datenerarbeitung geschlossen.


Wer ist Verantwortlicher?

Folgende Projektpartner sind für die Datenverarbeitung verantwortlich:

  1. Hamburger Hochbahn AG

Steinstraße 20

20097 Hamburg


  1. IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr

Carnotstraße 1

10587 Berlin


  1. Siemens Mobility GmbH

Otto-Hahn-Ring 6

81739 München


Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Erster Ansprechpartner bei allen datenschutzrechtlichen Fragen und bei Ausübung der Rechte als betroffene Person ist die Hamburger Hochbahn AG:

Hamburger Hochbahn AG (siehe oben)

E-Mail: datenschutzbeauftragter@hochbahn.de


Auf welchen Rechtsgrundlagen erfolgt die jeweilige Datenverarbeitung?

Die Datenverarbeitung erfolgt auf folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (berechtigtes Interesse)
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung)


Welche berechtigten Interessen werden verfolgt?

Das berechtigte Interesse bezieht sich auf die Durchführung eines Forschungsprojektes zur Verbesserung des aktuellen Stands der Technik in Bezug auf automatisiertes Fahren sowie auf die Durchführung einer Innenraumüberwachung der eingesetzten Fahrzeuge, um die Sicherheit der beförderten Personen als auch des Eigentums des Verkehrsbetriebs sowie allgemein im öffentlichen Raum zu gewährleisten.


Welche Daten werden verarbeitet und zu welchen konkreten Zwecken?

Wir sind nicht an der Identifizierung einer Person interessiert und unser System ist nicht für solche Zwecke konfiguriert.

Unser Fahrzeug verfügt über ein Sensorset, bestehend aus Radarsensoren, Lidarsensoren und Kameras, welche der Entwicklung und der Realisierung der automatisierten Fahrfunktionen dienen. Zusätzlich sind zur Sicherheit im Innenraum Kameras angebracht.

An der Strecke befinden sich Radar- und Lidarsensoren. Diese Sensoren erweitern den Sichtbereich des Fahrzeugs, um vorausschauendes und performantes Fahren des Shuttles zu ermöglichen und möglichen Unfallgefahren vorzubeugen.

Die Radar- und Lidarsensoren sowohl im Fahrzeug als auch an der Strecke erfassen keine Personen oder Fahrzeuge, sondern lediglich Objekte.


Kameratechnik:

Im Projekt HEAT kommen Kameras zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste und umgebender Verkehrsteilnehmer, zur Steuerung des sicheren Betriebsablaufes, der Prävention und Aufklärung von Straftaten und dem Schutz des Eigentums zum Einsatz. Die Kameras befinden sich im Innen- und im Außenbereich des Fahrzeugs.


Kameras im Außenbereich des Fahrzeugs:

Je Fahrzeugseite befindet sich eine Area View Kamera (sog. Fischaugen-Kameras) am Fahrzeug. Der Fahrzeugbegleiter erhält damit ein 360° Sichtbereich im Nahfeld (bis zu ca. 10m Entfernung) bereitgestellt. Diese Kameras dienen der Kompensation des bauartbedingten, stark eingeschränkten Sichtfeldes für den Fahrzeugbegleiter während der Fahrt durch die Darstellung des Umfelds auf einem Monitor. Auf die an der Front des Fahrzeuges angebrachte Kamera hat auch die Leitstelle der Hamburger Hochbahn im Sicherheitsfall einen Zugriff.

Die folgende Aufnahme zeigt die Videoaufnahmen der Area View Kameras

HEAT AirView-Kamera


Kameras im Innenraum des Fahrzeuges:

Im Innenraum des Fahrzeuges befinden sich Kameras zur Überwachung und Sicherheit. Durch das Fehlen des Fahrers in autonomen Fahrzeugen entfallen in Zukunft verschiedene Sicherheits- und Überwachungsfunktionen. Es ist Gegenstand der Forschungsaktivitäten, welche Anforderungen sich daraus ergeben, und wie diese realisiert werden können. Das Kamerasystem erfasst den Innenraum des Fahrzeugs einschließlich des Türbereichs. Gesichter von Personen außerhalb des Fahrzeugs werden im Kamerabild erst sichtbar, wenn sie sich unmittelbar im Türbereich befinden.

Auf die Kameras im Innenbereich hat die Leitstelle der Hamburger Hochbahn Zugriff, dieser Videostream der Kameras ist standardmäßig inaktiv und wird nur bei einem Sicherheitsvorfall von den Disponenten der Hamburger Hochbahn aktiv geschaltet.

Die folgende Aufnahme zeigt den Erfassungsbereich der Innenraumkameras

Aufnahme der Innenkamera im HEAT-Shuttle
Aufnahme der Innenkamera im HEAT-Shuttle


Fahrgastregistrierung:

Für die Nutzung des HEAT-Shuttles muss sich der Fahrgast registrieren. Zur Fahrgastregistrierung wurde eine App entwickelt, für die IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr die Verantwortung trägt. Die App-spezifischen Datenschutzhinweise werden in der App zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie auch hier. Soweit die App nicht genutzt werden soll, kann für die Fahrgastregistrierung auch ein Papierformular befüllt werden.

Eine Verwendung zu anderen Zwecken (z.B. Werbung) findet nicht statt.


Wie lange werden die Daten gespeichert?

Ihre Daten werden im Fall des Widerrufs der Zustimmung (im Zusammenhang Ihrer Registrierung als Fahrgast) gelöscht, soweit diese nicht mehr zur Erfüllung des Zwecks der Speicherung erforderlich sind und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. Die Vernichtung sämtlicher übriger personenbezogener Daten erfolgt zum Projektende 2021.


Wie werden Ihre Daten gesichert?

Wir sichern Ihre Daten nach dem Stand der Technik. Beispielhaft werden nachfolgende Sicherungsmaßnahmen angewandt, um Ihre personenbezogenen Daten vor Missbrauch oder sonstiger unberechtigter Verarbeitung zu schützen:

  • Der Zugriff auf personenbezogenen Daten ist für eine begrenzte Anzahl von autorisierten Personen für die erklärten Absichten beschränkt
  • der Zugriff auf diese IT-Systeme wird permanent überwacht, um Missbrauch frühzeitig zu erkennen und abzuwehren


Werden Daten an Dritte weitergegeben?

Bei gegebenem Anlass werden Daten aus der Kameraüberwachung an die lokalen Polizeibehörden weitergegeben. Eine Weitergabe an sonstige Dritte findet nicht statt.


Welche Rechte haben Sie als betroffene Person?

Nach anwendbarem Datenschutzrecht haben Sie unter anderem gegebenenfalls das Recht:

  • Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten über Sie verarbeiten und Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogene Daten zu erhalten,
  • die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen,
  • die Löschung der von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • die Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verlangen und
  • der Verarbeitung personenbezogener Daten, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen.


Wir ersuchen Sie, sich bezüglich der Geltendmachung Ihrer Rechte als betroffene Person direkt an die oben angeführte Kontaktadresse zu wenden.

Unabhängig davon hat jede betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Hamburg ist die zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Ludwig-Erhard-Str 22, 7. OG
20459 Hamburg
Tel.: 040/428 54-40 40
E-Mail: 
mailbox@datenschutz.hamburg.de