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Das HEAT-Fahrzeug unterwegs in der HafenCity

Das Projekt HEAT

Beförderungsbedingungen

HEAT-Versuchsbetrieb

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderungsverträge im Versuchsbetrieb unseres automatisierten Kleinbusses des Projektes HEAT („HEAT Shuttle“). Der Abschluss des Beförderungsvertrages mit der Hamburger Hochbahn AG erfolgt mit dem Betreten des HEAT-Shuttles, sofern zuvor folgende Voraussetzungen erfüllt wurden:

  • Erfolgreiche Registrierung in der HEAT-App und Vorzeigen des grün leuchtenden Busses in der HEAT App beim Fahrzeugbegleiter

oder

  • Vorzeigen des unterzeichneten Formulars (welches auf www.hochbahn.de/heat heruntergeladen werden kann) zur Zustimmung zu den Beförderungsbedingungen beim Fahrzeugbegleiter.

(2 Sollten Sie Fahrten mit dem HEAT Shuttle in Begleitung Ihrer Kinder absolvieren, so erklären Sie mit Vorzeigen des grün leuchtenden Busses in Ihrer HEAT App beim Fahrzeugbegleiter, dass Sie diese Beförderungsbedingungen auch für die Beförderung Ihrer Kinder für die aktuelle Fahrt akzeptieren.

(3) Minderjährige benötigen die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters um den Beförderungsvertrag wirksam abschließen zu können. Diese Zustimmung ist von minderjährigen Fahrgästen während der Fahrt mitzuführen. Ein Vordruck kann Online auf [www.hochbahn.de/heat] heruntergeladen werden.

§ 2 Anspruch auf Beförderung

Wir können während des Versuchsbetriebes ungeplante Unterbrechungen leider nicht ausschließen, Anspruch auf Beförderung besteht daher nicht. Sachen und Tiere werden nur nach Maßgabe der §§ 6 und 7 befördert (s.u.).

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Versuchsbetriebes oder für die Fahrgäste darstellen, müssen wir von der Beförderung ausschließen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen:

1. Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,

2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,

3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind.

(2) Kinder vor Vollendung des 13. Lebensjahres sind von der Beförderung ausgeschlossen, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden; die Vorschriften des Absatzes (1) bleiben unberührt.

§ 4 Verhalten der Fahrgäste

(1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Betriebspersonals.

(2) Fahrgäste dürfen beim Warten an der Haltestelle das ankommende Shuttle nicht bei der Einfahrt behindern oder es zu einer Bremsung nötigen. Dies gilt ebenfalls beim Abfahrvorgang des Shuttles von der Haltestelle. Wir bitten daher darum eine Schrittlänge Abstand zum Shuttle beim Ankommen und nach Schließen der Fahrgasttüren einzuhalten.

(3) Im Notfall können Sie den Soforthalt betätigen, der das Fahrzeug unmittelbar zum Stehen bringt. Die Überwachung des Verkehrs und Eingriffe in die Fahrzeugsteuerung obliegen dem Fahrzeugbegleiter. Sollten Sie sich unwohl fühlen, sprechen Sie bitte den Fahrzeugbegleiter an.

(4) Fahrgästen ist insbesondere untersagt,

1. sich mit dem Fahrzeugbegleiter während der Fahrt zu unterhalten, sich in seinem durch Bodenmarkierungen gekennzeichneten Arbeitsbereich aufzuhalten oder seine Sicht zu behindern,

2. das Fahrzeug vor vollständiger Öffnung der Türen zu betreten oder zu verlassen, die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen, sich im Türbereich des Fahrzeuges aufzuhalten, die Türen zu versperren oder andere Fahrgäste daran zu hindern, den Türbereich zügig zu verlassen,

3. ein rangierendes Fahrzeug zu betreten sowie in Abwesenheit des Fahrzeugbegleiters das Fahrzeug zu betreten oder zu bedienen,

4. außer in den dafür freigegebenen Bereichen zu rauchen, dies umfasst auch elektrische Zigaretten,

5. Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen oder Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörern zu benutzen, wenn andere dadurch belästigt werden,

6. bei Störungen auf freier Strecke ohne Anweisung des Betriebspersonals das Fahrzeug zu verlassen,

7. Fahrzeug zu bedienen, zu beschädigen oder zu verunreinigen,

8. in den Fahrzeugen Druckschriften zu verteilen oder Propaganda zu betreiben,

9. in den Fahrzeugen zu musizieren oder zu betteln,

10. in den Fahrzeugen zu essen oder zu trinken

(5) Der Ein- und Ausstieg ist nur an den Haltestellen möglich. Bitte nutzen Sie die vorhandenen Anschnallgurte. Insbesondere auf Sitzplätzen ohne Anschnallgurte und auf den vorgesehenen Stehplätzen verschaffen Sie sich bitte sicheren Halt während der Fahrt. Sitzende Fahrgäste müssen wir bis zum Halt des Fahrzeugs bitten, Ihren Sitzplatz nicht zu verlassen. Mit plötzlichen und starken Bremsungen des Fahrzeuges ist zu rechnen.   

(6) Das Fahrzeug ist barrierefrei. Als Rollstuhlfahrer können Sie die mittlere Sitzbank hochklappen und Ihren Rollstuhl entgegen der Fahrtrichtung im Fahrzeug abstellen und sichern. Der Fahrzeugbegleiter hilft Ihnen bei Bedarf gerne.

(7) Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den volljährigen Begleitern. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen und nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften Sicherheitsgurte angelegt haben oder in einer Rückhalteeinrichtung für Kinder gesichert sind.

(8) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten nach den Absätzen (1) bis (6), so kann er von der Beförderung oder der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden.

(9) Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen müssen wir vom Verkehrsunternehmer festgesetzte Reinigungskosten erheben; weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt.

(10) Wir freuen uns auf Ihr Feedback, Ihre Anregungen und auch Kritik. Bitte wenden Sie sich dazu an Kundendialog der HOCHBAHN (Telefon: 040/32 88-27 23; E-Mail: info@hochbahn.de).  

(11) Wer missbräuchlich den Soforthalt oder andere Sicherungseinrichtungen betätigt, kann im Straf- oder Bußgeldverfahren verfolgt werden und es können weitergehende zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Darüber hinaus ist ein Betrag von 15 Euro zu zahlen, wenn gegen die Untersagung nach Absatz (3) Nr. 4 (Rauchen) verstoßen wird. Bei Verstoß gegen die Untersagungen nach Absatz (3) Nr. 9 (Verbot von Betteln / Musizieren) oder 10 (Konsumverbot von Speisen und Getränken) hat der Fahrgast eine Vertragsstrafe von 40 Euro zu zahlen.

§ 5 Beförderungsentgelte, Fahrausweise

Für die Beförderung sind keine Beförderungsentgelte zu entrichten. Bitte halten Sie Ihre Registrierung zur Sichtung durch den Fahrzeugbegleiter vor der Fahrt bereit.

§ 6 Beförderung von Sachen

(1) Wir können im Versuchsbetrieb die Beförderung von Sachen leider nicht garantieren, Anspruch besteht daher nicht. Leichtes Handgepäck wird bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.

(2) Gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände müssen wir von der Beförderung ausschließen, insbesondere

1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,

2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die die Fahrgäste verletzt werden können,

3. Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht mehr als leichtes Handgepäck angesehen werden können.

(3) Im Versuchsbetrieb können wir (zusammengeklappte) Fahrräder, Tandems, Dreiräder, E-Scooter, Laufräder, Lastenräder und dergleichen sowie Krafträder leider nicht befördern.

(4) Die Entscheidung über die Mitnahme von Kinderwagen und Buggys liegt beim Betriebspersonal.

(5) Wir bitten Sie, mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Bitte stellen Sie keine Sachen auf den Sitzflächen ab.

(6) Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden können und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.


§ 7 Beförderung von Tieren

Wir möchten Sie mit Rücksicht auf andere Fahrgäste bitten, von der Mitnahme von Tieren abzusehen. Ausgenommen davon sind Blindenführhunde und Assistenzhunde, die einen Fahrgast mit entsprechender Behinderung begleiten.

§ 8 Fundsachen

Sollten Sie Fundsachen finden, übergeben Sie diese bitte direkt an das Betriebspersonal (§ 978 BGB). Eine Fundsache wird an den Verlierer durch das Fundbüro des Verkehrsunternehmers gegen Zahlung eines Entgeltes für die Aufbewahrung zurückgegeben. Sofortige Rückgabe an den Verlierer durch das Betriebspersonal ist zulässig, wenn er sich einwandfrei als Verlierer ausweisen kann. Der Verlierer hat den Empfang der Sache schriftlich zu bestätigen.

§ 9 Haftung

Der Verkehrsunternehmer haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person nur bis zum Höchstbetrag von 1 000  Euro; die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

§ 10 Verjährung

Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Ausschluss von Ersatzansprüchen

Es handelt sich um einen Versuchsbetrieb. Daher begründen Abweichungen von den Betriebszeiten durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel keine Ersatzansprüche; insoweit können wir auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernehmen.

§ 12 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Verkehrsunternehmers.


HEAT Beförderungsbedingungen


Türbereich frei halten

Wir bitten Sie, die Fahrzeugtüren und den Türbereich jederzeit frei zu halten. Die Türen öffnen automatisch und dürfen nicht aufgehalten oder händisch geöffnet werden. Bitte betreten oder verlassen Sie das Fahrzeug nur bei vollständig geöffneten Türen.


Bitte anschnallen oder festhalten

Nutzen Sie bitte die Anschnallgurte und verlassen Sie Ihren Sitzplatz erst, wenn der Bus hält. Auf den Stehplätzen bitten wir Sie, sich festen Halt zu verschaffen. Da es sich um ein Erprobungsprojekt handelt, könnte es öfter als in einem gewöhnlichen Bus zu starken Bremsungen kommen.


Betätigung des Soforthalts

Die Überwachung des Verkehrs und Eingriffe in die Fahrzeugsteuerung erfolgen durch die Fahrzeugbegleitung. Sollten Sie sich unwohl fühlen, sprechen Sie diese bitte an. Im Notfall können Sie den Soforthalt betätigen.


Bitte Fahrpersonal nur im Notfall ansprechen

Unsere Fahrzeugbegleitung beobachtet aufmerksam und konzentriert den Verkehrsablauf. Wir bitten Sie daher, das Personal während der Fahrt nur im Notfall anzusprechen. Bitte halten Sie sich zudem nicht im Arbeits- und Sichtbereich auf.